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Trauer & Vorsorge
Was Sie zu einer Vorsorgevollmacht wissen müssen
Was kann ich in einer Vorsorgevollmacht regeln?
Sie können in der Vorsorgevollmacht selbst, aber auch in ergänzenden Dokumenten, detailliert Ihre Vorsorge-Wünsche festlegen. Das geht von finanziellen Anordnungen über die Frage der Unterbringung (z. B. in einem bestimmten Heim) bis hin zu Anordnungen bezüglich einer Organspende oder Ihrer Beerdigung. Wenn Sie zu bestimmten Punkten genaue Vorstellungen haben, dann formulieren Sie sie. Übrigens: Banken stellen sich oft quer, wenn Vollmachten vorgelegt werden. Hilfreich kann es dann sein, wenn Sie eine Vollmacht vorlegen können, die in Absprache mit der Bank erstellt wurde.Welche Form muss ich beachten?
Es gibt keine Formerfordernisse für die Vorsorgevollmacht, allerdings ist es ratsam, sie schriftlich niederzulegen. Eine notarielle Beurkundung ist in er Regel nicht erforderlich und nur dann ratsam, wenn Ihre Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen oder zur Aufnahme von Krediten berechtigen soll, damit für diese weitreichenden Befugnisse rechtliche Klarheit geschaffen wird.Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?
Unsere Vorlage sieht vor, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original vorlegen muss. Das setzt aber voraus, dass er sie entweder bereits hat oder aber schnell Zugriff darauf bekommt. Einen Hinweis auf Ihre Vollmacht können Sie auch beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Sie erreichen das Register unter der Telefonnummer 0 180 535 50 50 und unter www.vorsorgeregister.de.Was ist, wenn der Bevollmächtigte ausfällt?
Wichtig ist, dass ältere Menschen nicht gerade jemanden bevollmächtigen, der ebenfalls bereits älter ist, z. B. den Ehepartner. Denn fällt der auch aus, war die ganze Arbeit mit der Vorsorgevollmacht umsonst, weil es keinen Bevollmächtigten gibt, der Ihre Wünsche umsetzen kann. Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zumindest einen Ersatz-Bevollmächtigten zu bestellen, der zum Einsatz kommt, wenn der eigentlich Bevollmächtigte ausfallen sollte.Tipp: Kostenlose Vorlage für eine Vorsorgevollmacht hier herunterladen










Es könnte auch noch schlimmer kommen. Deshalb eine Anfrage Ich, weibliches Mitglied bei FA., habe mich wegen seiner Untreue 1986 von meinem Mann scheiden lassen. Nach dessen Tod im Dezember 2011 ließ ihn seine zweite Frau bzw. Sohn dieser Ehe in einem neuen Urnengrab bestatten, obwohl nur Schulden vorhanden sind. Jetzt soll ich oder seine damals minderjährigen Kinder finanziell belangt werden. Sind die Gesetze so? Wie könnte, ich mich im Härtefall wehren, da ich selber bald über eine geringe Rente verfüge. Meine Tochter bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente und hatte keinen Kontaktzum Vater. Mein Sohn kann gerade seine Familie versorgen. Wer kann mir einen Tipp geben? Danke gern für einen Rat.