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Erben & Vererben

Erbschaft

Ein Testament machen

Ein Mann unterschreibt
Niemand möchte sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod beschäftigen. Deshalb wird der Gedanke an ein Testament oft beiseite geschoben. Dadurch bleiben aber im Todefall die Wünsche des Verstorbenen möglicherweise unberücksichtigt.

Auch Dir ist es doch sicherlich nicht egal, wer Dein Vermögen oder einfach nur Dinge, an denen Dein Herz hängt, eines Tages erbt. Hat man aber kein Testament gemacht oder ist das Testament ungültig, so wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt - unter Umständen wird damit ein ungeliebter Verwandter Dein Alleinerbe.

Deshalb empfiehlt es, sich ein Testament aufzusetzen. Das kann auf unterschiedlichste Weise geschehen:

Testament – eigenhändig

Du hast die Möglichkeit ein handgeschriebenes, sogenanntes eigenhändiges, Testament zu erstellen. Dieses handgeschriebene Testament muss mit ganzem Namen, also mit Vor- und Zunamen, unterschrieben werden. Außerdem ist es wichtig, dass Ort und Zeit der Niederschrift im Testament festgehalten wird. Das ist notwendig, weil durch ein neues Testament ein altes Testament ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.

Dein eigenhändiges Testament kannst Du an einem Ort Deiner Wahl aufbewahren. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass das Testament nach dem Tod verloren geht, vergessen oder beiseite gebracht wird. Es ist aus diesem Grunde häufig empfehlenswert, das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben.

Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten

Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches öffentliches oder eigenhändiges Testament für den Fall des Todes eines der Eheleute zu verfassen. Beim Errichten eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testamentes reicht es aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig aufschreibt. Es muss aber von beiden Ehegatten eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterzeichnet werden.

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar erklärt und ist gebührenpflichtig. Da es vom Notar beim Amtsgericht hinterlegt wird, kann niemand seine Existenz und Echtheit bezweifeln.
Du hast außerdem die Gewissheit, dass das Testament sprachlich korrekt und im Hinblick auf die Konsequenzen nach Deinen Wünschen abgefasst wird.

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