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Thementreff > Finanzen > Altersvorsorge > Wissenswert: Staatliche Zuschüsse für privat Krankenversicherte
Wissenswert: Staatliche Zuschüsse für privat krankenversicherte Senioren
Mit Ende der beruflichen Tätigkeit geraten immer wieder privat krankenversicherte Menschen in die Situation, dass sie ihre private Krankenversicherung nicht mehr vollständig selbst zahlen können. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch ab dem 55. Lebensjahr oftmals nicht mehr möglich. Angesichts der im Alter zumeist steigenden privaten Krankenversicherungsbeiträge führt dies oft zu finanziellen Schwierigkeiten. Um privat versicherten Senioren mit begrenzten finanziellen Mitteln dennoch eine Krankenversicherung zu ermöglichen, stellt Deutschland staatliche Zuschüsse für privat krankenversicherte Rentner zur Verfügung.
Veränderte Rahmenbedingungen bei Renteneintritt
Der Beginn der Rente ist für viele Menschen mit zahlreichen Änderungen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen verbunden. Auch für die private Krankenversicherung ergeben sich einige Veränderungen. So fallen einerseits das Krankentagegeld und die entsprechenden Beiträge weg. Andererseits wird aber auch der bisher gezahlte, staatliche Arbeitgeberzuschuss mit Renteneintritt gestrichen. Um den Wegfall dieser staatlichen Leistung ausgleichen zu können, gibt es die Möglichkeit einen entsprechenden Zuschuss über den staatlichen Rentenversicherungsträger für die private Krankenversicherung zu beantragen. Eine automatische Umstellung des Arbeitgeberzuschusses in die Zulage zur privaten Krankenversicherung für Rentner erfolgt nicht.Die Antragstellung und die Zuschusshöhe
Um die staatlichen Zuschüsse als Rentner für eine private Krankenversicherung zur erhalten, müssen diese bei der gesetzlichen Rentenversicherung persönlich beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist beispielsweise bei der zuständigen Rentenversicherungsstelle vor Ort erhältlich. Die Bewilligung und Zahlung der Zuschüsse erfolgt, wenn die bestehende Krankenversicherung die im Sozialgesetzbuch VI (§ 106) formulierten Bedingungen ausreichend erfüllt.Je nach gewähltem Krankenversicherungstarif besteht jedoch die Möglichkeit, dass der gewährte staatliche Zuschuss den fehlenden Versicherungsanteil nur teilweise deckt. Dies liegt insbesondere in der gesetzlichen Bestimmung begründet, dass der Zuschuss maximal 50 Prozent des bestehenden Krankenversicherungsbeitrages abdecken darf. Kann ein Rentner die verbleibende Hälfte der Beitragszahlung nicht aufbringen, so muss er in einen kostengünstigeren Tarif, zumeist den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Ein Umstand, der den Umfang der Krankenversicherungsleistungen im Alter deutlich minimiert.
Neben dem tatsächlich zu zahlenden privaten Versicherungsbeitrag spielt auch die Rentenhöhe sowie der durchschnittliche Beitragssatz für die Errechnung des zu gewährenden staatlichen Zuschusses eine wichtige Rolle.
Fazit: Antragstellung nicht vergessen!
Mit Eintritt in das Rentenalter sollten privat Krankenversicherte unbedingt den Antrag für den entsprechenden staatlichen Zuschuss bei der Rentenstelle einreichen. Denn ohne die Beantragung erhalten Rentner den Zuschuss für die private Versicherung nicht. Auch gesetzlich freiwillig Versicherte können einen entsprechenden Zuschuss beantragen.Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung findest Du unter Private Krankenversicherung für Rentner: Beitrag und Zuschuss.












Private Krankenversicherungen haben im Rentenalter auch Nachteile für den in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Partner, der die verlangten 9/10 Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenkasse nicht erreicht. In diesem Fall wird die Rente des privat Versicherten zu einem Teil als Familieneinkommen bei dem in der gesetzl. KV versicherten Partner dazu geschlagen, mit der Folge, dass dieser GKV-Versicherte erheblich mehr Beiträge zu seine KV bezahlen muss. Dies wissen die meisten privat Versicherten nicht. Dies führt in aller Regel zu einem ziemlich hohen Aufwand für beide Partner, der unter Umständen 1000,- Euro monatlich erreichen kann.
Noch eine Ergänzung zu meinem Kommentar: Für Versicherte, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, trifft der zusätzliche Beitrag nicht zu. Nur diejenigen, die in der zweiten Lebenshälfte nicht 9/10 Versicherungszeit in der gesetzlichen KV geschafft haben, werden zusätzlich "abkassiert". Sie werden als "freiwillig" Versicherte mit allen Einnahmen bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragszahlung herangezogen. Wenn also der Ehepartner privat versichert ist, wird dessen Rente zu einem Teil bei dem "freiwillig" Versicherten als Familieneinkommen herangezogen. Dies kann pro Jahr gut und gerne eine zusätzliche Belastung von 1000 Euro bedeuten. Wer mehr darüber wissen möchte, kann mich gerne kontaktieren.