Die Pflege-Bombe rechtzeitig entschärfen
Wenn in der Familie ein Mitglied pflegebedürftig wird, ist es oft dauerhaft auf professionelle Hilfe und Unterstützung angewiesen – bis hin zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Pflege ist teuer und kostet oft mehr, als die gesetzliche Pflegeversicherung hergibt. Schon heute werden für einen Heimplatz in der Pflegestufe III im Schnitt rund 2.500 Euro monatlich fällig – Tendenz steigend. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon nicht einmal 2.000 Euro.
Es droht die Pflege-Lücke
Problematisch wird es, wenn die finanziellen Mittel des Betroffenen nicht ausreichen, weil er oder sie nur eine kleine Rente bezieht und keine Ersparnisse hat. Sobald nämlich Heimkosten ungedeckt sind, wird sich das Heim an das Sozialamt wenden. Das wird die Kosten verauslagen, sie sich allerdings auch wiederholen. Der Pflegepatient hat nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder. Und dieser Anspruch geht automatisch auf den Sozialhilfeträger – damit hat das Sozialamt einen Anspruch gegen den Nachwuchs.
Das Sozialamt ermittelt
Das Sozialamt wird sich schnell mit den Betroffenen in Verbindung setzen und Unterhaltsansprüche anmelden. Dann müssen die Unterhaltsverpflichteten ihre finanziellen Verhältnisse offen legen, damit das Amt prüfen kann, ob und wie viel Unterhalt von Ihnen geholt werden kann. Aber Vorsicht: Die Unterhaltspflichtigen müssen erst dann zahlen, wenn sie leistungsfähig sind, sie selbst also noch genug zum Leben übrig haben. Deshalb wird vom Einkommen ein Selbstbehalt von 1.450 Euro im Monat für den Unterhaltsverpflichteten selbst und von 1.050 Euro für den Ehepartner angerechnet. Außerdem können Unterhaltskosten für eigene Kinder ebenso geltend gemacht werden wie Beiträge für die Altersvorsorge und andere finanzielle Verpflichtungen. Erst wenn dann noch Geld übrig bleibt, müssen 50 % davon für den Unterhalt eingesetzt werden.
Rechtzeitig Versicherung abschließen
Dieser Stress mit dem Sozialamt um etwaige Unterhaltsansprüche lässt sich am einfachsten vermeiden, wenn das Pflege-Risiko mit einer Versicherung abgedeckt wird. Private Pflegekostenversicherungen decken einen Großteil der Zusatzkosten, so dass der Pflegebedürftige das Sozialamt gar nicht einschalten muss. Die Wahl haben Verbraucher dabei zwischen sogenannten Pflegetagegeld- und Pflegekostenpolicen. Letztere erstatten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten, das Pflegetagegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt und kann dann eingesetzt werden, um benötigte Pflegeleistungen zu bezahlen.